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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §24 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1073/70 E 12. Oktober 1970 RS 1Stammrechtssatz
Bei Zustellung zu eigenen Handen entspricht eine am Tag des ersten Zustellungsversuches vorgenommene Hinterlegung nicht der Bestimmung des § 24 Abs 2 AVG. Das Schriftstück darf erst nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch beim Postamt hinterlegt werden. (Vermerk zu diesem RS: Für den zweiten Zustellungsversuch kommt frühestens der folgende Tag in Betracht - bei einem derartigen Zustellungsmangel (vgl hiezu § 23 Abs 6 AVG) ist die Zustellung erst dann vollzogen, wenn der Person, für die das Schriftstück bestimmt ist, dieses tatsächlich zugekommen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020032.X02Im RIS seit
19.10.2005