RS Vwgh 1987/4/24 86/11/0153

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Veröffentlicht am 24.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §67 Abs2;
VwGG §63 Abs1;

Beachte

Vorgeschichte:85/11/0249 E 14. Mai 1986;

Rechtssatz

Eine Bindung nach § 63 Abs 1 VwGG tritt nicht ein, wenn sich die Sachlage nach einem aufhebenden Erkenntnis insofern geändert hat, als eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungsgrundlage (hier: fachärztlicher Befund/ärztliches Gutachten gemäß § 67 Abs 2 KFG) infolge Zeitablaufes als taugliche Grundlage für die Erteilung bzw Versagung einer Lenkerberechtigung weggefallen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110153.X04

Im RIS seit

06.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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