RS Vwgh 1987/4/27 86/12/0109

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/16 Sonstiges Verfassungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
HabsburgerG §5;
HabsburgerG §6;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Das behauptete Bestehen privatrechtlicher Ansprüche gegen die Republik Österreich kann ein öffentliches Interesse an der Feststellung der rechtlichen Grundlagen solcher Ansprüche nicht begründen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120109.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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