Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;Rechtssatz
Die Anführung verschiedener Beispiele, die den in § 2 Z 3 lit b KVG normierten Tatbestand erfüllen, bedeutet nicht, daß der Gesetzgeber diese Gesetzesbestimmung nur auf derartige bzw diesen gleichgelagerte Fälle beschränkt hat. Wenn daher eine freiwillige Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft die im Gesetz angeführte Voraussetzung, nämlich daß sie geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, erfüllt, so ist der Steuertatbestand unabhängig davon verwirklicht, ob er einem der im Gesetz demonstrativ aufgezählten Beispiele gleicht oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150192.X04Im RIS seit
11.06.2001