RS Vwgh 1987/4/27 87/18/0002

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10;

Rechtssatz

Die bloße Tatsache des Abstellens eines Pkws auf einem Taxistandplatz allein rechtfertigt nicht den Schluss, dies geschehe in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer vergangenen Lenkertätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180002.X02

Im RIS seit

30.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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