RS Vwgh 1987/4/27 85/15/0325

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §7 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1988/5 S 285;

Rechtssatz

Der Ausdruck "gehören" iSd § 7 Abs 1 Z 2 KVG läßt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH darauf schließen, daß der Gesetzgeber den unmittelbaren Anteilsbesitz im Auge hatte und Kapitalgesellschaften ihre rechtliche Selbständigkeit auch dadurch nicht einbüßen, wenn sich ihre Anteile zur Gänze im Besitz anderer (juristischer oder physischer) Personen befinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150325.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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