Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;Rechtssatz
Bezahlt eine GmbH in ihrer Eigenschaft als Kommandistin einer GmbH und Co KG freiwillig den auf sie in dieser Eigenschaft entfallenden Verlust, so liegt eine Leistung, die objektiv geeigent ist, den Wert der Gesellschaftsrechte der KG zu erhöhen, dann vor, wenn diese Geldleistungen ohne Gegenleistung der Gesellschaft zum Zwecke der Herbeiführung einer Sanierung gegeben worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150192.X03Im RIS seit
11.06.2001