RS Vwgh 1987/4/27 85/15/0192

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z3 litb;

Rechtssatz

Bezahlt eine GmbH in ihrer Eigenschaft als Kommandistin einer GmbH und Co KG freiwillig den auf sie in dieser Eigenschaft entfallenden Verlust, so liegt eine Leistung, die objektiv geeigent ist, den Wert der Gesellschaftsrechte der KG zu erhöhen, dann vor, wenn diese Geldleistungen ohne Gegenleistung der Gesellschaft zum Zwecke der Herbeiführung einer Sanierung gegeben worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150192.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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