RS Vwgh 1987/4/27 87/18/0002

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal "auf Fahrten" muss im Straferkenntnis wörtlich oder sinngemäß zum Ausdruck kommen, z.B. durch Darstellung des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit einer vergangenen Lenkertätigkeit, wenn der Lenker bei Stillstand des Fahrzeuges betreten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180002.X01

Im RIS seit

30.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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