RS Vwgh 1987/4/29 85/01/0207

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;

Rechtssatz

Die begründete Furcht vor Verfolgung muss sich auf jenes Land beziehen, dessen Staatsangehörigkeit der Asylwerber besitzt. Die Furcht vor Verpflegung in einem Land, das nicht das Heimatland ist, kann nämlich dadurch abgewendet werden, dass man den Schutz des Heimatlandes in Anspruch nimmt (Hinweis E 11.4.1984, 83/01/0257).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010207.X02

Im RIS seit

23.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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