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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Rechtssatz
Die im Heimatland erfolgte bloße Befragung über Kontakte zu einer Exilgruppe im Bundesgebiet, ohne dass dabei konkrete Anschuldigungen erhoben wurden, kann keine Furcht vor Verfolgung begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985010008.X01Im RIS seit
24.01.2005