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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Rechtssatz
Die Absendung regimefeindlicher Schriften an die Vertretungsbehörde des Heimatlandes ist nicht geeignet, den Fremden als Flüchtling im Sinne des Refugie sur place anzuerkennen, sofern er - abgesehen davon, dass er dem Inhalt dieser Schriften nicht weiter präzisiert hat - keinerlei sonstige politische Aktivitäten entfaltet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985010008.X02Im RIS seit
24.01.2005