RS Vwgh 1987/4/29 85/01/0008

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1 idF 1974/796;

Rechtssatz

Die Absendung regimefeindlicher Schriften an die Vertretungsbehörde des Heimatlandes ist nicht geeignet, den Fremden als Flüchtling im Sinne des Refugie sur place anzuerkennen, sofern er - abgesehen davon, dass er dem Inhalt dieser Schriften nicht weiter präzisiert hat - keinerlei sonstige politische Aktivitäten entfaltet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010008.X02

Im RIS seit

24.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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