RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0240

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Veröffentlicht am 29.04.1987
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Index

10/10 Grundrechte
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StGG Art9;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Wird unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 2 StVO und in einer dieser Regelungen entsprechenden Art und Weise der Lenker eines Fahrzeuges in seinem Haus aufgefordert, den Alkotest abzulegen, so ist er unabhängig davon, ob er das einschreitende Organ der Straßenaufsicht seines Hauses verwiesen hatte, verpflichtet, der an ihn ergangenen Aufforderung zur Durchführung des Alkotests Folge zu leisten.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030240.X03

Im RIS seit

01.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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