RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0220

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §91 Abs4;

Rechtssatz

Ein tätlicher Angriff auf einen vorgesetzten Kollegen auf dessen Arbeitsplatz stellt eine so schwer wiegende Beeinträchtigung der Arbeitsdisziplin und des korrekten Verhaltens gegenüber Mitarbeitern dar, dass die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar ist (Hinweis E 25.6.1980, 1362/77, VwSlg 10174 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090220.X04

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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