RS Vwgh 1987/5/5 86/04/0229

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Veröffentlicht am 05.05.1987
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Index

95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1973 §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0311/80 E 28. Mai 1982 RS 1 (hier: deutsche Bezeichnung "Ingenieur VDI")

Stammrechtssatz

Die Standesbezeichnung "Ingenieur" führt nicht nur derjenige, der das Wort "Ingenieur" oder dessen Abkürzung "Ing" allein seinem Namen voranstellt, sondern auch derjenige, der diese Bezeichnung in Verbindung mit einem anderen Wort oder einem sonstigen Zusatz seinem Namen beisetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040229.X02

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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