RS Vwgh 1987/5/8 86/08/0069

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Veröffentlicht am 08.05.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;
AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §50;

Rechtssatz

Der Arbeitslose, der über seine Meldepflicht belehrt wurde, hat eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der zuschlagsberechtigten Personen auch dann zu melden, wenn sie seiner Auffassung nach den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis E 2.7.1958, 3096/54 und E 2.6.1964, 0332/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080069.X03

Im RIS seit

16.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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