RS Vwgh 1987/5/11 87/10/0043

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §52;
ForstG 1975 §17 Abs2;

Rechtssatz

Ob durch eine Rodung eine Agrarstrukturverbesserung erreicht werden kann und wenn ja, ob eine solche Verbesserung das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldbodens übersteigt, hat die Behörde mit Hilfe von Sachverständigen zu ermitteln. Dies ist für die Gesamtfläche des zur Rodung beantragten Grundstückes zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100043.X01

Im RIS seit

24.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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