RS Vwgh 1987/5/11 87/10/0044

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Forstpolizeiliche Aufträge nach § 172 Abs 6 FG dienen in erster Linie der Walderhaltung. Die Rechtmäßigkeit eines auf dieser Gesetzesstelle beruhenden Wiederbewaldungsauftrages ist demnach davon abhängig, ob die Wiederbewaldung eine Maßnahme darstellt, die im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist. (Hinweis auf E 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100044.X03

Im RIS seit

24.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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