RS Vwgh 1987/5/11 86/12/0083

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Veröffentlicht am 11.05.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §36 Abs2;
GehG 1956 §18 idF 1972/214;

Rechtssatz

Für die Frage des Gebührens einer Mehrleistungszulage ist es unwesentlich, ob sich eine Behörde im Einzelfall über die Bestimmung des § 36 Abs 2 BDG 1979, wonach in den Geschäftseinteilungen der Dienststellen ein Arbeitsplatz nur für Aufgaben vorgesehen werden darf, die die volle Normalarbeitskraft eines Menschen erfordern, hinweggesetzt hat oder nicht (Hinweis auf E 7.3.1983, 82/12/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120083.X02

Im RIS seit

29.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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