RS Vwgh 1987/5/13 87/18/0060

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2862/51 B 5. Mai 1952 VwSlg 2524 A/19852 RS 1

Stammrechtssatz

Das im Art 131 Abs 1 B-VG aufgestellte Erfordernis der Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges hat zur Folge, dass immer nur Bescheide der nach der gesetzlichen Ordnung des Instanzenzuges im Einzelfall in Betracht kommenden Verwaltungsbehörde der höchsten Organisationsstufe, nicht aber auch ein in der Angelegenheit ergangener Bescheid der Verwaltungsbehörde erster Instanz angefochten werden kann.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180060.X01

Im RIS seit

03.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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