Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein verfahrensrechtlicher Bescheid unterliegt dem für die Hauptsache geltenden Instanzenzug. Ist gegen einen solchen erstinstanzlichen Bescheid Berufung an die Oberbehörde zulässig, so erscheint eine Beschwerde an den VwGH mangels Ausschöpfung des Instanzenzuges unzulässig.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180060.X02Im RIS seit
03.03.2008