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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Durch die amtswegige Aufhebung einer ein Disziplinarerkenntnis erster Instanz bestätigenden Berufungsentscheidung, die den Beschwerdeführer belastete und die er deshalb auch vor dem VwGH mit Beschwerde bekämpfte, kann der Beschwerdeführer nicht in seinem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090040.X03Im RIS seit
11.04.2006