RS Vwgh 1987/5/14 87/09/0040

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Veröffentlicht am 14.05.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die amtswegige Aufhebung einer ein Disziplinarerkenntnis erster Instanz bestätigenden Berufungsentscheidung, die den Beschwerdeführer belastete und die er deshalb auch vor dem VwGH mit Beschwerde bekämpfte, kann der Beschwerdeführer nicht in seinem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090040.X03

Im RIS seit

11.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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