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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Abfindung kann nur in einem Vergleich zwischen dem gesamten Altbesitz und der Abfindung in ihrer Gesamtheit erfolgen (Hinweis E 20.2.1986, 85/07/0294). Es steht daher der Umstand, dass eine einzelne Abfindungsfläche im Verhältnis zu einer einzelnen in das Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Fläche einen geringen Anteil an den ersten zwei Bonitätsklassen aufweist, für sich allein gesehen der Gesetzmäßigkeit der Abfindung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070249.X01Im RIS seit
12.05.2006Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015