RS Vwgh 1987/5/19 85/14/0118

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Veröffentlicht am 19.05.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §94;
EStG 1972 §20 Abs1;
UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;

Rechtssatz

Die Gewährung der Personalverpflegung für die im Betrieb (Gastwirtschaft) des Ehegatten angestellte Ehegattin führt zu Betriebsausgaben und damit auch zum Vorsteuerabzug. Die Naturalverpflegung stellt keinen Unterhalt im Sinne des § 94 ABGB dar, sondern einen Ausfluß aus dem Dienstverhältnis. Allerdings muß eine derartige Vereinbarung einem Fremdvergleich standhalten (Im gegenständlichen Fall erhielten auch alle anderen Dienstnehmer Verpflegung) (Hinweis auf E 30.9.1980, 1421/79 wurde Gegenteiliges nicht explizit ausgesagt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140118.X01

Im RIS seit

19.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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