RS Vwgh 1987/5/19 85/14/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1987
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §46 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Ersatz der im Haftungsweg nachgeforderten Lohnsteuer durch eine KG an die Komplementär-GmbH führt nicht zur Anrechnung derselben auf die Einkommensteuer des Geschäftsführers. Bei einer derartigen Vorgangsweise wird nämlich die Lohnsteuer nicht vom Geschäftsführer als Arbeitnehmer (persönlich) getragen, sondern geht nur zu Lasten seines Gewinnanteiles und erfüllt somit nicht das Erfordernis einer (aus der Sicht des zu veranlagenden Arbeitnehmers) einkommensneutralen Steuerersatzleistung (vgl § 20 Abs 1 Z 5 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140009.X02

Im RIS seit

19.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten