RS Vwgh 1987/5/19 86/07/0147

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Veröffentlicht am 19.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §43 Abs2;
AVG §43 Abs3;
AVG §45 Abs3;
AVG §65;

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird dann saniert, wenn im diesbezüglichen Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens dargelegt sind und der Partei ein Berufungsrecht zusteht, weil sie dadurch Gelegenheit zu den der Darlegung des Parteienstandpunktes dienenden Ausführungen hat.

Schlagworte

Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070147.X03

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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