RS Vwgh 1987/5/20 86/13/0088

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Veröffentlicht am 20.05.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0162 E 3. Dezember 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130088.X02

Im RIS seit

20.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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