RS Vwgh 1987/5/20 85/08/0088

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Veröffentlicht am 20.05.1987
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Index

23/01 Konkursordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1 Satz1 idF 1986/111;
KO §46 Abs1 Z2 idF 1982/370;

Rechtssatz

Bereits die Nichtanmeldung zur Pflichtversicherung, die verspätet erstattete Anmeldung oder die Meldung eines zu niedrigen Entgelts sind jeweils auch die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 der Konkursordnung, in der Fassung BGBl. Nr. 1982/370, und nicht erst der den Beitragszuschlag begründende Bescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080088.X01

Im RIS seit

29.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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