RS Vwgh 1987/5/27 85/01/0063

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das Schreiben des Präsidenten eines Kreisgerichtes mit der Mitteilung an den Einschreiter, dass "mangels Beteiligtenstellung des Angeklagten in den Verfahren nach §§ 36 und 40 Geschworenen- und SchöffenlistenG eine Zustellung von Bescheidausfertigungen nicht in Betracht komme", ist ein normativer Akt und hat daher Bescheidcharakter (Hinweis VfGH E 8.10.1986, B 490/86, VwGH E 27.1.1982, 81/01/0297).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010063.X02

Im RIS seit

01.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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