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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Schreiben des Präsidenten eines Kreisgerichtes mit der Mitteilung an den Einschreiter, dass "mangels Beteiligtenstellung des Angeklagten in den Verfahren nach §§ 36 und 40 Geschworenen- und SchöffenlistenG eine Zustellung von Bescheidausfertigungen nicht in Betracht komme", ist ein normativer Akt und hat daher Bescheidcharakter (Hinweis VfGH E 8.10.1986, B 490/86, VwGH E 27.1.1982, 81/01/0297).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985010063.X02Im RIS seit
01.02.2005