RS Vwgh 1987/5/27 87/01/0073

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;

Rechtssatz

Weder die Angaben des Asylwerbers über Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (hier: Weigerung der KP und der staatlichen Gewerkschaft beizutreten) noch die Folgen, die sich aus der Verteilung von Zeitschriften und Propagandamaterial (hier: der Gewerkschaftsbewegung "Solidarität") ergehen würden, sind geeignet, die Furcht vor Verfolgung durch die polnischen Behörden als wohlbegründet erscheinen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010073.X01

Im RIS seit

31.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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