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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Weder die Angaben des Asylwerbers über Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (hier: Weigerung der KP und der staatlichen Gewerkschaft beizutreten) noch die Folgen, die sich aus der Verteilung von Zeitschriften und Propagandamaterial (hier: der Gewerkschaftsbewegung "Solidarität") ergehen würden, sind geeignet, die Furcht vor Verfolgung durch die polnischen Behörden als wohlbegründet erscheinen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010073.X01Im RIS seit
31.05.2005