RS Vwgh 1987/5/27 87/03/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1987
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;
StVO 1960 §24 Abs1 lita;

Rechtssatz

Eine Bestrafung wegen vorschriftswidrigen Haltens oder Parkens eines Fahrzeuges ist nicht deshalb rechtswidrig, weil nicht gegen alle Lenker vorschriftswidrig abgestellter Fahrzeuge eingeschritten worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030112.X04

Im RIS seit

27.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten