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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs2;Rechtssatz
Die Berichtigung einer unrichtigen Bilanz kann nie durch eine periodenfremde Nacherfassung eines Betriebsvorfalles, sondern nur durch eine Berichtigung der fehlerhaften Bilanz selbst erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130270.X02Im RIS seit
27.05.1987Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016