RS Vwgh 1987/5/27 87/03/0112

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Veröffentlicht am 27.05.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
VStG §6;

Rechtssatz

Die bloße Notwendigkeit, ein (im Kfz mitgeführtes) Kind, das wegen Unpässlichkeit erbrochen hat, vom Erbrochenen (in einem Gasthaus) zu säubern, rechtfertigt nicht die Annahme eines Notstandes iSd § 6 VStG hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987030112.X03

Im RIS seit

27.05.1987

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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