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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist zwar nicht notwendig, ein "provokantes Verhalten eines politischen Märtyrers an den Tag gelegt zu haben", doch müssen konkrete gegen den Asylwerber im besonderen gerichtete Verfolgungshandlungen aus den in der Konvention genannten Gründen glaubhaft gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010073.X02Im RIS seit
31.05.2005