RS Vwgh 1987/6/3 87/10/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1987
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMKV §2 Abs1;
LMKV §3 Z12;

Rechtssatz

Eine Kennzeichnung, welche nur unter Zuhilfenahme eines bestimmten Gerätes (hier: UV-Lampe) erkennbar ist, entspricht nicht dem Gebot der "Sicht- und Lesbarkeit". Dieses Gebot gilt auch für das (verschlüsselte) Kennzeichnungselement des § 3 Z 12 LMKV.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100085.X01

Im RIS seit

03.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten