RS Vwgh 1987/6/3 86/13/0184

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Veröffentlicht am 03.06.1987
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §34 Abs7
UStG 1972 §6 Z11 implizit
UStG 1972 §6 Z12 implizit

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines Fernlehrinstitutes kann mit der Unterrichtstätigkeit einer öffentlichen Schule schon deshalb nicht verglichen werden, weil weder das Merkmal des gemeinsamen Unterrichtes einer Mehrzahl von Schülern noch auch die für die Durchführung eines normalen Schulbetriebes erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen (Schulräume etc) gegeben sind (Hinweis E 28.4.1976, 559/75, Slg 4968/F und E 24.4.1980, 2482/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130184.X02

Im RIS seit

12.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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