RS Vwgh 1987/6/4 86/02/0176

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Grundverkehr
L67003 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Niederösterreich

Norm

GVG NÖ 1973 §2 Abs2

Rechtssatz

Im Verhältnis zu Staatsangehörigen der Niederlande stehen nunmehr keine staatsvertraglichen Verpflichtungen der Anwendung des NÖ GVG entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020176.X01

Im RIS seit

28.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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