RS Vwgh 1987/6/4 87/02/0085

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Veröffentlicht am 04.06.1987
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Index

L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

GVG Slbg 1974 §16 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Antrag der Grundverkehrs-Landeskommission auf Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechtes stellt keinen normativen Abspruch dar und ist daher kein Bescheid; rechtsgestaltend wird erst der Akt des Grundbuchsgerichtes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020085.X01

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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