RS Vwgh 1987/6/4 87/02/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/18/0122 E 12. September 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Zum Begriff der Ankündigung iSd § 84 Abs 2 StVO gehören nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der Hinweis auf einen anderen Ort oder eine Verweisung auf die Zukunft (Hinweis auf E vom 17.5.1985, 85/18/0201). Entscheidend ist, dass im Betrachter der Anschein erweckt wird, er könne an einem anderen Ort als dem der Ankündigung mit deren Verwirklichung rechnen. Welche subjektive Absicht mit der Errichtung des Hinweises verbunden war, ist bedeutungslos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020007.X02

Im RIS seit

24.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten