RS Vwgh 1987/6/10 85/01/0171

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Veröffentlicht am 10.06.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
98/05 Sonstige Angelegenheiten des Wohnbaus

Norm

ABGB §6;
BodenbeschaffungsG §4 Abs1;
BodenbeschaffungsG §4 Abs2;
MRG §30 Abs2 Z15;
VwRallg;

Rechtssatz

Zur Auslegung der Ausdrücke "quantitativer Wohngungsbedarf" und "qualitativer Wohnfehlbestand" im § 30 Abs 2 Z 15 des MietrechtsG kann auf die Legaldefinitionen der gleichbedeutenden Begriffe im § 4 Abs 1 und 2 des BodenbeschaffungsG zurückgegriffen werden. Kann doch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung nicht davon ausgegangen werden, daß derselbe Gesetzgeber bei

Verwendung von im wesentlichen gleichen Begriffen in einem verwandten Verwaltungsbereich diesen jeweils einen unterschiedlichen Sinngehalt unterstellen wollte.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 quantitativer Wohnungsbedarf qualitativer Wohnfehlbestand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010171.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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