RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0043

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Gerichtsgebühren
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

BauRG 1912 §5 Abs1
GJGebG 1962 TP11 Anm9 litd

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1988/1, S 45;

Rechtssatz

Bei der Einräumung eines Baurechtes handelt es sich nicht um die Übertragung des Eigentumsrechts, sondern lediglich um dessen Belastung. Unter der "Übertragung seines Rechtes" iSd Anmerkung 9 lit d zu TP 11 GJGebG ist nur die Veräußerung des Grundstückes zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160043.X04

Im RIS seit

29.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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