RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0043

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Gerichtsgebühren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

WGG 1979 §30 Abs1

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1988/1, S 45;

Rechtssatz

Bei der Bestimmung des § 30 Abs 1 WGG handelt es sich um eine persönliche Gebührenbefreiung, die lediglich als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigungen zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160043.X01

Im RIS seit

29.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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