RS Vwgh 1987/6/11 85/07/0008

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
80/06 Bodenreform

Norm

AgrBehG 1950 §7 idF 1974/476;
FlVfGG §4 Abs2;

Beachte

Vorgeschichte:81/07/0137 E 26. Januar 1982;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob Altgrundstücke vor der Zusammenlegung durch Straßen und Fahrrechte bereits gut erschlossen sind, sondern ob die Grundabfindung ausreichend erschlossen ist. Trifft dies zu, dann kann die Frage, in welchem Ausmaß durch das Zusammenlegungsverfahren in dieser Hinsicht eine Verbesserung eingetreten ist, auf sich beruhen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070008.X04

Im RIS seit

13.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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