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80/01 Land- und forstwirtschaftliches OrganisationsrechtNorm
AgrBehG 1950 §7 idF 1974/476;Beachte
Vorgeschichte:81/07/0137 E 26. Januar 1982;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob Altgrundstücke vor der Zusammenlegung durch Straßen und Fahrrechte bereits gut erschlossen sind, sondern ob die Grundabfindung ausreichend erschlossen ist. Trifft dies zu, dann kann die Frage, in welchem Ausmaß durch das Zusammenlegungsverfahren in dieser Hinsicht eine Verbesserung eingetreten ist, auf sich beruhen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985070008.X04Im RIS seit
13.07.2005Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015