RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0153

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §31 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die in § 31 Abs 1 lit a GGG (soweit er Eingabegebühren betrifft) vorgesehene Erhöhung geht keineswegs über eine pauschale Abgeltung des durch die Nichtentrichtung der Gebühr entstandenen Verwaltungsmehraufwandes hinaus (Hinweis E VfGH 13.6.1986, B 688/85).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160153.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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