RS Vwgh 1987/6/11 86/06/0073

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Veröffentlicht am 11.06.1987
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §39 Abs2;
AVG §54;
BauO Stmk 1968 §73 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Die ordnungsgemäße Kontrolle, ob einem baubehördlichen Beseitigungsauftrag nachgekommen worden ist, kann unter Berücksichtigung des § 39 Abs 2 AVG 1950 auch von einer am Grundstück unmittelbar vorbeiführenden Straße aus in einem langsam vorbeifahrenden Kfz durchgeführt werden, wenn es sich um eine nicht geringfügige Baumaßnahme handelt.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986060073.X02

Im RIS seit

22.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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