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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein Bescheid an eine GesmbH, die zum Zeitpunkt der Bescheidzustellung im Handelsregister bereits gelöscht ist, gerichtet ist, handelt es sich um einen Nichtbescheid. Dieser Nichtbescheid kann auch nicht von einer iSd § 1 Abs 5 StruktVG als Rechtsnachfolgerin angesehenen GesmbH mit Beschwerde angefochten werden (Hinweis B v. 14.1.1986, 85/14/0166). Die Beschwerde ist zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140076.X01Im RIS seit
23.09.2005Zuletzt aktualisiert am
29.07.2009