RS Vwgh 1987/6/16 87/14/0076

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wenn ein Bescheid an eine GesmbH, die zum Zeitpunkt der Bescheidzustellung im Handelsregister bereits gelöscht ist, gerichtet ist, handelt es sich um einen Nichtbescheid. Dieser Nichtbescheid kann auch nicht von einer iSd § 1 Abs 5 StruktVG als Rechtsnachfolgerin angesehenen GesmbH mit Beschwerde angefochten werden (Hinweis B v. 14.1.1986, 85/14/0166). Die Beschwerde ist zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140076.X01

Im RIS seit

23.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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