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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §67 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen einer aggressiven Sinnesart (geistige Nichteignung) bei Vorstrafen (Betrug, 4 Übertretungen des KFG, 3 der StVO) iVm einem Verhalten gegenüber dem Amtsarzt, das nach Mitteilung, es lägen Bedenken gegen die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz vor, nach anfänglicher Unauffälligkeit aggressive Tendenzen angenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985110146.X01Im RIS seit
04.01.2006