RS Vwgh 1987/6/16 85/11/0146

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zum Vorliegen einer aggressiven Sinnesart (geistige Nichteignung) bei Vorstrafen (Betrug, 4 Übertretungen des KFG, 3 der StVO) iVm einem Verhalten gegenüber dem Amtsarzt, das nach Mitteilung, es lägen Bedenken gegen die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz vor, nach anfänglicher Unauffälligkeit aggressive Tendenzen angenommen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985110146.X01

Im RIS seit

04.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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