RS Vwgh 1987/6/16 87/05/0058

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §273a;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Prozessführung vor dem VwGH setzt zufolge § 273 a ABGB eine diesbezügliche Einwilligung des Sachwalters voraus (vgl. Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 83).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050058.X01

Im RIS seit

03.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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