RS Vwgh 1987/6/22 86/12/0284

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §13 Abs2 litc;
StudFG 1983 §13 Abs4;
StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1983 §2;

Rechtssatz

Eine vom Verordnungsgeber auf der Grundlage des § 13 Abs 4 des Studienförderungsgesetzes getroffene Feststellung über die zeitliche Zumutbarkeit der täglichen Hinfahrt und Rückfahrt zwischen einer bestimmten Gemeinde und dem nächstgelegenen Hochschulort stellt keine bloße Rechtsvermutung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120284.X01

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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