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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2808/76 B 13. Jänner 1977 VwSlg 9216 A/1977 RS 1Stammrechtssatz
Eine Säumnisbeschwerde, in der ausdrücklich und ausschließlich der Antrag gestellt wird, der VwGH möge der belangten Behörde die versäumte Entscheidung auftragen, ist - ohne Möglichkeit eines Verbesserungsauftrages - wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987150067.X02Im RIS seit
03.03.2008Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010