RS Vwgh 1987/6/22 87/15/0067

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Veröffentlicht am 22.06.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2808/76 B 13. Jänner 1977 VwSlg 9216 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Säumnisbeschwerde, in der ausdrücklich und ausschließlich der Antrag gestellt wird, der VwGH möge der belangten Behörde die versäumte Entscheidung auftragen, ist - ohne Möglichkeit eines Verbesserungsauftrages - wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987150067.X02

Im RIS seit

03.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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