RS Vwgh 1987/6/29 83/08/0329

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;
IESG §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2397/79 E 20. Mai 1980 VwSlg 10140 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH kann Arbeitnehmer iSd § 1 Abs 1 IESG sein. Ob er zur Gesellschaft in einem abhängigen oder "freien" Dienstverhältnis steht, hängt von der Gesamtbeurteilung der durch das GmbHG, den Gesellschaftsvertrag und den Anstellungsvertrag vorgezeichneten Rechtsbeziehungen zur Gesellschaft (bei kollektiver Geschäftsführung auch der Geschäftsführer zueinander) im Einzelfall ab. Der Umstand, dass ein Gesellschafter alleiniger Geschäftsführer und mit 20,9 % an der Gesellschaft beteiligt ist, schließt nicht die Möglichkeit eines abhängigen Arbeitsverhältnisses aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983080329.X04

Im RIS seit

28.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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